BauPVO
Neue Bauprodukte-Verordnung (BauPVO)
Neu ist in der Bau-PVO, dass für jedes Produkt, das CE Kennzeichen pflichtig ist, neben der CE-Kennzeichen auch eine Leistungserklärung erstellt werden muss, in dem die wesentlichen Merkmale des Bauproduktes aufgeführt werden. Sie muss dem Kunden mit den gelieferten Produkten zugänglich gemacht werden.
Auf dieser Seite finden Sie die Links zu den den Webseiten der Hersteller, wo Sie die entsprechenden Informationen herunterladen können.
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